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Satzungen
2. Errichtung eines Pfarrverbandes

2.1. Antrag

Die Pfarrgemeinden und ggf. Rektorate eines Seelsorgebereiches vereinbaren den Zusammenschluss zu einem Pfarrverband. Die Pfarrer stellen nach Beratung in den Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen und nach Absprache mit dem zuständigen Dechanten und den Pastoralkräften für jede beteiligte Pfarrgemeinde einen entsprechenden Antrag an den Erzbischof.

2.2. Errichtung

Der Erzbischof errichtet den Pfarrverband auf der Grundlage des ''Statuts für Pfarrverbände im Erzbistum Köln'' durch die Genehmigung des Antrages und teilt dies allen beteiligten Gemeinden mit.

2.3. Konstituierung

Die konstituierende Sitzung der Pfarrverbandskonferenz muss innerhalb von drei Monaten nach der Errichtung des Pfarrverbandes durch den Erzbischof stattfinden. Sind in den Gemeinden des Pfarrverbandes mehrere Pfarrer ernannt, leitet die konstituierende Sitzung der dienstälteste Pfarrer.


Florian Seiffert, 05.05.2010
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