Die Aufnahmekriterien KiTas «Christen am Rhein» werden gerade überarbeitet
Die katholischen Kindertagesstätten der
Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« arbeiten
bei der Aufnahme von Kindern zusammen. Es gibt einen (gemeinsamen)
Aufnahmeantrag für alle Kindergärten. Sie können einen
Wunschkindergarten ankreuzen.
Die Aufnahmekriterien und das Anmeldeformular werden
gerade (26.06.2024) überarbeitet.
Grundsätze und Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern in
die katholischen Kindertagesstätten in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt«
von Flittard und Stammheim
Stand Februar 2010
Nach §4 Ziff. 6 des Statuts für die katholischen Tageseinrichtungen
für Kinder im Erzbistum Köln vom 1.1.1993 hat der Rat der
Kindertagesstätten u.a. die Aufgaben, Kriterien für die Aufnahme von
Kindern in die Tageseinrichtung zu vereinbaren. In Anwendung dieser
Bestimmungen treffen die Kindergartenräte folgende Vereinbarung:
- Die Plätze unserer Kindertagesstätten sind ein Angebot der
katholischen Kirche für die Kinder aus dem Gebiet unserer
Kirchengemeinden und benachbarter katholischer Kirchengemeinden.
- Grundlegende Voraussetzungen für die Anmeldung und die
Eintragung eines Kindes in die Vormerkliste ist, dass die
Erziehungsberechtigten die Zielsetzung der katholischen
Tageseinrichtung für Kinder als Angebot der Hilfe „bei Entfaltung
der geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes und der
Entwicklung seiner Persönlichkeit zu einer vom christlichen Geist
erfüllten und seiner Verantwortung in Kirche und Gesellschaft
bewussten Menschen“ anerkennen.
- Die früheste Anmeldung ist gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
möglich. Die Anmeldung geschieht durch ausfüllen eines
Anmeldeformulars,
das bei der Leiterin oder der Stellvertreterin einer der
Einrichtungen abzuholen und abzugeben ist.
- Aus der Vormerkliste werden die Kinder in die Kindertagesstätten
in folgender Reihenfolge aufgenommen:
alle Kinder aus dem Nahbereich mit Wohnsitz in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt«
- a.
- alle katholisch getauften Kinder
- b.
- Kinder im letzten Jahr vor der Grundschule
- c.
- Kinder alleinerziehender Eltern
- d.
- Kinder, die eine besonderen Hilfe zur Integration bedürfen z.B.
- wegen dringender päd. Hilfe
- wegen Defiziten in der deutsche Sprache
- weil die Eltern einem anderen Kulturkreis angehören
- wegen Wohnortwechsel
- e.
- Kinder, deren Eltern beim Träger eine Notwendigkeit
plausibel nachweisen können. Die Entscheidung darüber trifft der
Vergabeausschuss bzw. der Pastor in Abstimmung mit der Leiterin.
- f.
- alle Kinder aus dem Nahbereich
alle Kinder die nicht zum Nahbereich gehören (in der Reihenfolge a, b,
c...)
- Für den Fall, dass am Ende der Platzvergabe mehr gleichrangige
Kinder als verbleibende Plätze übrig sind, werden bevorzugt Kinder
von katholischen Eltern aufgenommen. Die Auswahl aus der
Vormerkliste erfolgt durch das Aufnahmegremium. Das Gremium besteht
aus: die Leiterinnen der Kindertagesstätten bzw. ihre Vertreterinnen
jeweils ein Elternvertreter pro Einrichtung jeweils ein Mitglied des
Kindergarten - Kooperationsrates der/des Kirchenvorstandes Die
Auswahl erfolgt einvernehmlich anhand der unter 4. genannten
Auswahlkriterien. Das Gremium berät vertraulich.
- Die Auswahl der Kinder für die einzelnen Gruppen erfolgt nach
Gruppenpädagogischen Grundsätzen. Für die Beurteilung dieser
Grundsätze sind in erster Linie die sozialpädagogischen Fachkräfte
der Einrichtungen maßgebend. Pädagogisch vertretbare Wünsche der
Eltern werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt. Alle Eltern,
die für ihr Kind einen Kindergartenplatz bekommen haben, werden durch
die jeweilige Leiterin benachrichtigt.