Leihordnung St.Hubertus und St.Pius X.
Die Gremien-Beschlüsse zu Ausleihe werden immer wieder
nachgefragt. Sie wurde am 30.09.2010 überprüft und angepasst.
- Beschlossen in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 26.04.1994.
- Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 15.11.1994.
- Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus vom 24.04.2001.
- Änderung in der Sitzung des Ortsausschuss St.Hubertus und
St.Pius X. vom 30.09.2010.
Leihordnung
St.Hubertus und St.Pius X.
- Biersets (Tische und Bänke) Kostenlos an kirchliche
Gruppierungen5.1 und Einrichtungen. An sonstige
Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen
eine Leihgebühr von 5 EUR pro Set.
- Bühne Die Bühne wird nicht an Privatpersonen
verliehen. Kirchliche Gruppierungen in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt«
können sie kostenlos leihen. Weltliche Vereine müssen aus
Flittard oder Stammheim oder Bruder Klaus sein und können sie gegen
eine Gebühr von 5 EURO pro Bühnenteil ausleihen.
- Musikanlage Die Musikanlage wird nur an kirchliche
Gruppierungen der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« ausgeliehen.
- Bräter Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und
Einrichtungen. An sonstige Privatpersonen und Vereine in der
Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.
- Friteuse Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und
Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei
«Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.
- Wurstkocher/-warmhalter Kostenlos an kirchliche
Gruppierungen und Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und
Vereine in der Pfarrei »St.Hubertus und Mariä Geburt« gegen eine Leihgebühr von
15,- EUR.
- Sonstiges sinnvoll verleihbares Eigentum wird kostenlos an
kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen verliehen, an nicht
kirchliche gegen Erbittung einer Spende - dies entscheidet Joachim
Hammes.
- Die Möbel, insbesondere die Stühle und Tische der Pfarr- und
Jugendheime werden nicht verliehen (die Zuständigkeit dazu liegt
allerdings beim Kirchenvorstand).
In allen Fällen muß die ordentliche und sachgemäße Handhabe
gewährleistet sein. Selbstverständlich kommt die Entleiherin für
Beschädigungen etc. auf. Ein Weiterverleihen entliehender Gegenstände
ist in keinem Fall gestattet.
Über Ausnahmen dieses Regelwerks entscheidet der
Ortsausschuss(-Vorstand) in St.Hubertus und St.Pius X.
Eine Absprache zur Ausleihe ist frühzeitig mit Joachim Hammes
zu treffen. Eine Ausleihe beispielsweise über 'Bekannte',
'Schlüsseldienst', 'KV-Mitglieder' etc. ist nicht gestattet.
Siehe auch unter: