kirchliche Gruppierung sind beispielsweise:
Messdiener, Lektoren, Ortsausschuss, Pfarrgemeinderat,
Kirchenvorstand, Jugendgruppen, Kirchenchor, Cantemus,
Frauengemeinschaft(en) etc.. Kirchliche Vereine sind z.B. die
Schützen und alle die, die einen kirchlichen Bezug in ihre Satzung
verankert haben. Somit sind Musik-Corps und Karnevalsgesellschaft
keine kirchlichen Vereine. Kirchliche Einrichtungen sind
z.B. unsere Kindergärten.